InCycle Solutions e.U. Lobbying-Verhaltenskodex
Das Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, BGBl. I Nr. 64/2012 (kurz „LobbyG“)
regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf
Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der
Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände – auch im Bereich der
Privatwirtschaftsverwaltung – unmittelbar Einfluss genommen werden soll. InCycle
Solutions e.U. vertritt die PVC-Industrie in Österreich und bietet eine
Plattform für die gesamte Wertschöpfungskette: Hersteller, Verarbeiter und
Verwerter an. Sie übt im Rahmen ihrer Vertretung von ECVM und VinylPlus Lobbying-Tätigkeiten
im Sinne dieses Gesetzes als Lobbying-Unternehmen aus und ist im
österreichischen Lobbying Register als Lobbying-Unternehmen registriert. Zur
Umsetzung der Bestimmungen des LobbyG legt InCycle Solutions e.U. ihren
Lobbying-Tätigkeiten den vorliegenden Verhaltenskodex zu Grunde. Damit wird
gegenüber der gesamten Wertschöpfungskette, der öffentlichen Hand, sowie der
interessierten Öffentlichkeit ein klares Zeichen der Transparenz und der
Qualität gesetzt.
Artikel 1:
Wahrhaftigkeit
InCycle Solutions e.U. und ihre
MitarbeiterInnen verpflichten sich zur Wahrhaftigkeit gegenüber politischen
Institutionen, Organen der Gesetzgebung und Vollziehung, politischen
Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit. InCycle Solutions e.U.
und ihre MitarbeiterInnen achten auf Transparenz und Offenlegung und vermeiden
jedwede Irreführung durch Verwendung falscher, unvollständiger oder
irreführender Angaben.
Artikel 2:
Vertraulichkeit
InCycle Solutions e.U. behandelt Gespräche
mit Vertretern aus Politik und Verwaltung vertraulich, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart. Vertrauliche Informationen von aktuellen oder
früheren Auftraggebern oder Arbeitgebern werden nur mit deren ausdrücklicher
Zustimmung weitergegeben. Bei der Vertretung und Auftragsannahme wird darauf
geachtet, dass keine konkurrierenden oder widersprechenden Interessen vertreten
werden.
Artikel 3: Keine
unlautere Einflussnahme
InCycle Solutions e.U. und ihre
MitarbeiterInnen üben zur Artikulation und Verfolgung von Interessen keinen
unlauteren, unsachlichen, unangemessenen oder ungesetzlichen Einfluss auf
Funktionsträger aus, insbesondere weder durch direkte noch indirekte
finanzielle oder sonstige materielle Anreize.
Artikel 4: Keine
Diskriminierung
InCycle Solutions e.U. und ihre MitarbeiterInnen verpflichten sich, in ihrer beruflichen Tätigkeit keinerlei Diskriminierung, insbesondere aufgrund Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung zuzulassen oder an einen Diskriminierungstatbestand erfüllenden Verhaltensweisen teilzunehmen.
Artikel 5: Respekt
InCycle Solutions e.U. und ihre
MitarbeiterInnen gehen mit sämtlichen Vertragspartnern, Mitbewerbern und
sonstigen Ansprechpartnern respektvoll um und verpflichten sich, deren
berufliche und persönliche Reputation zu achten und nach Möglichkeit zu fördern
Artikel 6:
Unvereinbarkeit
InCycle Solutions e.U. und ihre
MitarbeiterInnen beachten die für Funktionsträger der öffentlichen Hand
kundgemachten Tätigkeitseinschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln.
Artikel 7: Keine
Berufsschädigung
InCycle Solutions e.U. vermeidet
grundsätzlich Aktivitäten, die der Reputation der Interessensvertreter und
Public Affairs Expertinnen und Experten schaden können.
Artikel 8:
Entgeltvereinbarung
Für Lobbying-Tätigkeiten wird kein
unangemessenes Entgelt vereinbart und vor Aufnahme der Tätigkeit mit den
jeweiligen AuftraggeberInnen eine Entgeltvereinbarung abgeschlossen.
Ausschließlich oder überwiegend erfolgsabhängige Entgeltvereinbarungen werden
weder angeboten noch angenommen.
Wien, 01.08.2025
Mag. Sabine Balaz
InCycle Solutions e.U.
